
Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“) (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der redliche Empfänger hieraus auf einen Rechtsbindungswillen schließen darf, so...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln

Konkludentes oder schlüssiges Handeln, bei dem klar erkennbar wird, was gewollt ist, auch wenn es nicht ausdrücklich gesagt wird, reicht in der Regel zur Abgabe einer Willenserklärung aus. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine CD-ROM wortlos auf den Ladentisch gelegt und bezahlt wird. Der Kaufvertrag ist damit konkludent durch Hinlegen und...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42687
Keine exakte Übereinkunft gefunden.